Werte

Jugendmedienschutz

Der Jugendmedienschutz gehört zum publizistischen Selbstverständnis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. So nimmt der WDR diese Verantwortung wahr.

Verantwortet von Redakteur:innen des WDR werden täglich rund 145 Stunden Programm in den Radiowellen und rund 50 Stunden auf unterschiedlichen Kanälen im Fernsehen gesendet. Zusätzlich berichtet der WDR täglich aktuell im Netz und kommuniziert auf vielen Social-Media-Kanälen mit unterschiedlichen Communitys. Angesichts dieser großen Programmvielfalt wird deutlich: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor einer eventuellen Gefährdung oder Beeinträchtigung setzt einen sorgfältigen Umgang aller Verantwortlichen mit dem Regelwerk des Jugendmedienschutzes voraus.

Im Spannungsfeld von Rundfunkfreiheit und Informationsfreiheit der Bürger:innen auf der einen Seite und der möglichen Einschränkung dieser Freiheiten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf der anderen Seite sind immer wieder komplexe Entscheidungen umsichtig zu treffen. Wo liegen die Grenzen zwischen origineller und anstößiger Berichterstattung? Wie viel Gewalt muss sein, um – etwa bei der Kriegsberichterstattung – der Verpflichtung zur objektiven Berichterstattung gerecht zu werden? Fragen wie diese zu klären ist das Ziel des Jugendmedienschutzes.

Gerade in unserer global ausgerichteten Welt mit ihren unterschiedlichen Wertvorstellungen ist es eine Herausforderung, dem Jugendschutz in den Medien gerecht zu werden. Die Medien sind vielschichtig und weitgehend frei verfügbar. Deshalb müssen Aufsicht, Steuerungsmechanismen, Kontrollen und Verbote immer wieder diskutiert und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die Anbieter von Medien tragen dabei eine große Verantwortung.

Alle zwei Jahre: Jugendschutzbericht

Erste Prüfinstanz im WDR ist die Redaktion. Im Rahmen der redaktionellen Abnahme von Inhalten wird auch die Einhaltung der Regeln zum Jugendmedienschutz überprüft. Im Zweifelsfall muss der Jugendschutzbeauftragte als zweite Prüfinstanz einbezogen werden. Seine Entscheidung ist für die Redaktion bindend. Er ist darüber hinaus Ansprechperson für das Publikum. Er geht Beschwerden nach und vermittelt ggf. Austausch mit der Redaktion.

Der Jugendschutzbeauftragte selbst wird in seiner Arbeit vom Rundfunkrat kontrolliert. Er legt der Geschäftsleitung und dem Rundfunkrat alle zwei Jahre einen Bericht vor. Darin zieht er Bilanz seiner Arbeit und beurteilt die Programmangebote des WDR unter den Gesichtspunkten des Jugendschutzes. Zudem befasst er sich mit den Anregungen und Beschwerden des Publikums. Der Bericht wird veröffentlicht.

Verantwortung beginnt in der Ausbildung

Für die Volontär:innen des WDR ist die Aufklärung über den Jugendmedienschutz fester Bestandteil der journalistischen Ausbildung. Dazu gehören unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen. Denn der öffentlich-rechtliche Programmauftrag und der Jugendmedienschutz sind untrennbar miteinander verbunden.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Jugendmedienschutz in Rundfunk und Telemedien ist in Deutschland die Sache der Bundesländer. Um einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen, haben alle Bundesländer den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geschlossen. Ziel des JMStV ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.

Die ARD-Richtlinien

Die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten haben sich auf "ARD-Richtlinien zur Sicherung des Jugendmedienschutzes" verständigt. Als Handreichung leisten die Richtlinien einen zusätzlichen Beitrag, um die vorbildliche Qualität des Jugendmedienschutzes im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowohl im Radio als auch im Fernsehen und im Internet zu sichern.

Kontakt


Patrick Wagner
Jugendschutzbeauftragter des WDR
Westdeutscher Rundfunk Köln
Appellhofplatz 1
50667 Köln